|
Leitgedanken
Die Schul- und Hausordnung gibt Regeln für das
Zusammenleben in der Schule und fördert das Erlernen demokratischer
Lebensgrundsätze.
Wir achten alle diese Grundregeln der
Zusammenarbeit, des gemeinsamen Miteinanders und die Würde jedes
Einzelnen.
Wir gehen höflich und verständnisvoll miteinander
um. Gewaltlosigkeit –
auch in der Sprache – ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt
einer Schulatmosphäre, die von gegenseitiger Rücksichtnahme und einem
freundlichen Klima geprägt ist.
Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern
tragen für Unterricht und sonstige schulische Veranstaltungen gemeinsame
Verantwortung. Dazu gehören gegenseitige Achtung und Beistand. Der
Stärkere soll dem Schwächeren helfen, keiner soll den Anderen
herabsetzen.
Das bedeutet, dass man gelegentlich auch
persönliche Einschränkungen hinnehmen und Konflikte aushalten muss.
Diese Fähigkeit, mit Konflikten umzugehen, kann man nur lernen, indem man
sich täglich neu bemüht.
Voraussetzung hierfür sind
Höflichkeit, Toleranz sowie Ehrlichkeit und Kritikfähigkeit sich selbst
und anderen gegenüber.
Um sich in der Schule wohlfühlen zu können, ist es wichtig, mit den uns
überlassenen Räumen und Materialien sorgfältig umzugehen. Eine
ansprechende Atmosphäre und schöne Lernmaterialien tragen viel zum
erfolgreichen Lernen bei und sollten deshalb werterhaltend behandelt
werden.
1. Schulgelände:
Unser Schulgelände umfasst das eigentliche
Schulgebäude, die Sporthalle, die Bushaltestelle, die Pausenhöfe, den
Bewegungsplatz und den Sportplatz.
 |
Begrenzung im Süden:
Aschenbahn, Schulstraße (einschließlich Wartehäuschen)
|
 |
Begrenzung im Westen:
Grenze Kindergarten
|
 |
Begrenzung im Osten:
Östliche Torauslinie
|
 |
Begrenzung im Norden:
Zufahrt Schulküche, Eichhaldenweg, SKF-Vereinsheim
|
2. Schulweg - Schulbeginn und -ende:
 |
Nur Schüler, die die
Fahrradprüfung abgelegt haben, dürfen mit dem Fahrrad zur Schule
fahren (über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung). Die Fahrräder
werden im Fahrradständer hinter dem Wartehäuschen abgestellt. |
 |
Auf dem Schulgelände werden keine
Mofas und Mopeds benutzt. |
 |
Grundschüler benutzen den
Haupteingang, Hauptschüler im Allgemeinen den hinteren Eingang beim Physiksaal. |
 |
Fahrschüler (bei Ankunft vor 7.30
Uhr) können sich im Klassenzimmer aufhalten. |
 |
Die Schule wird allgemein ab 7.30
Uhr geöffnet (in der 2.Std. ab 8.30 Uhr). |
 |
Fichtenberger Schüler sollen
frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände
betreten, nach Unterrichtsschluss verlassen sie es umgehend (einschl.
der Bushaltestelle). |
 |
Auswärtige Schüler können sich
während der Mittagspause im Klassenzimmer oder im Aufenthaltsraum
aufhalten. Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause
ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern gestattet. |
3. Schulpflicht:
Sollte ein Schüler erkranken, entschuldigen ihn
die Erziehungsberechtigten am 1. Tag der Erkrankung bis zur großen Pause
(10.10 Uhr) fernmündlich, die schriftliche Entschuldigung erfolgt am 1.
Tag nach Beendigung der Krankheit.
Beurlaubungen bis zu 2 Tagen müssen die Erziehungsberechtigten
rechtzeitig beim Klassenlehrer, in allen übrigen Fällen beim Schulleiter
beantragen.
4. Unterricht:
Der Unterricht beginnt in der 1. Stunde um 7.45
Uhr (Aufsicht ab 7.15 Uhr). Nach dem zweiten Läuten beginnt der
Unterricht. Sollte 5 Minuten nach dem Beginn der Stunde kein Lehrer
erschienen sein, meldet dies der Klassensprecher im Rektorat.
5. Pausen:
 |
Der Klassenlehrer (evtl. Fachlehrer)
legt die Pausenzeit fest (wenn er in der Folgestunde in der gleichen
Klasse unterrichtet). Die Flure sind während der Pausen kein Aufenthaltsraum
(lediglich während der Unterrichtsstunden können Flure zum Arbeiten
benutzt werden). Es herrscht Ruhe; die Schüler halten sich (bei
geschlossenen Türen) im Klassenzimmer auf. |
 |
In der großen Pause verlassen alle
Schüler das Schulgebäude. Jede Lehrkraft sorgt dafür, dass der Raum
gelüftet wird, sie verlässt ihn als letzter (ebenso bei
Unterrichtsende: Aufstuhlen! ). |
 |
Während der großen Pause können
Schüler Spielgeräte der Schule benutzen (nur bei schönem Wetter). |
 |
Benutzung des Pausengeländes:
Bewegungsplatz (bis Klasse 4), Sportplatz und sonstige Grünflächen
werden nur bei trockenem Boden betreten (im Winter auch bei dichter
Schneedecke: Entscheidung durch die Aufsichtsperson). |
 |
Tischtennisbereiche: Der Innenhof
steht der Grundschule, der östliche Bereich der Hauptschule zur
Verfügung (Regelung: siehe Aushang). |
 |
Die Schüler halten sich im
Pausengelände auf und verlassen dieses nicht (über Ausnahmen
entscheidet der Klassenlehrer). |
 |
Während der großen Pause führen
vier Lehrkräfte Aufsicht (davon eine im Innenbereich mit
Tischtennishof). |
 |
Beim Pausenverkauf stellen sich
Grund- und Hauptschüler getrennt hintereinander auf. |
6. Kleidung:
Alle Schülerinnen und
Schüler kommen ordentlich und sauber gekleidet zur Schule.
Wir dulden nicht, dass, vor allem Hauptschüler, sich mit
Kleidungsstücken in der Schule aufhalten, die ethisch, moralisch oder
politisch nicht den Anforderungen einer Schule entsprechen. Damit sind
insbesondere Aufdrucke auf Kleidung bzw. zu knappe Kleidungsstücke
gemeint.
Die Schüler werden dann entweder zum Umziehen nach hause geschickt oder
erhalten ein Schul-T-Shirt zum Überziehen.
7. Handys:
Während des gesamten Schulbetriebs, dazu
gehören die Hof- und die Mittagspause, schalten die Schülerinnen und
Schüler ihre mitgebrachten Handys ab (nicht nur stumm!).
8. Toiletten:
Die Toiletten auf der Schulhofseite werden von
den Hauptschülern und den Grundschülern der Klasse 3 und 4 benutzt
(während der großen Pause auch von den Grundschülern der Klassen 1 und
2).
Die Toiletten im Innenbereich können während der kleinen Pausen von
allen Schülern benutzt werden, während der großen Pause nur von den
Tischtennisspielern im Innenhof.
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
Aus Hygienegründen werden sie saubergehalten.
9. Fachräume:
Fachräume und Sporthalle werden nur im Beisein des Fachlehrers betreten,
auf den ruhig vor der Tür gewartet wird (evtl. Abholung im Klassenzimmer,
nach Absprache mit dem Fachlehrer).
10. Sicherheit im Schulalltag:
In unserer Schule sind viele Schüler. Wir
müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Deshalb darf keiner dem anderen weh
tun, ihn quälen oder schlagen!
Aus Sicherheitsgründen und wegen
Verletzungsgefahr halten wir uns, während der Schulzeit, an folgende
Regeln:
Die Schule haftet nicht für das Eigentum
von Schülern.
11. Verstoß gegen die Haus- und
Schulordnung:
Die Schul- und Hausordnung ist eine notwendige
Regelung (vgl. Schulgesetz). Verstöße gegen sie sollten im Interesse von
uns allen vermieden werden. Zur Durchsetzung müssen aber notfalls auch
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.
Diese Schul- und Hausordnung wurde von
der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen. Schulkonferenz und
Schülermitverantwortung stimmten zu. Sie tritt am 01.02.2007 in Kraft.
Wohlfarth, Schulleiterin

|