Schul- und Hausordnung


Leitgedanken
Die Schul- und Hausordnung gibt Regeln für das Zusammenleben in der Schule und fördert das Erlernen demokratischer Lebensgrundsätze.

Wir achten alle diese Grundregeln der Zusammenarbeit, des gemeinsamen Miteinanders und die Würde jedes Einzelnen.
Wir gehen höflich und verständnisvoll miteinander um.
Gewaltlosigkeit – auch in der Sprache – ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt einer Schulatmosphäre, die von gegenseitiger Rücksichtnahme und einem freundlichen Klima geprägt ist.

Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern tragen für Unterricht und sonstige schulische Veranstaltungen gemeinsame Verantwortung. Dazu gehören gegenseitige Achtung und Beistand. Der Stärkere soll dem Schwächeren helfen, keiner soll den Anderen herabsetzen.

Das bedeutet, dass man gelegentlich auch persönliche Einschränkungen hinnehmen und Konflikte aushalten muss. Diese Fähigkeit, mit Konflikten umzugehen, kann man nur lernen, indem man sich täglich neu bemüht.

Voraussetzung hierfür sind Höflichkeit, Toleranz sowie Ehrlichkeit und Kritikfähigkeit sich selbst und anderen gegenüber.
Um sich in der Schule wohlfühlen zu können, ist es wichtig, mit den uns überlassenen Räumen und Materialien sorgfältig umzugehen. Eine ansprechende Atmosphäre und schöne Lernmaterialien tragen viel zum erfolgreichen Lernen bei und sollten deshalb werterhaltend behandelt werden.

1. Schulgelände:
Unser Schulgelände umfasst das eigentliche Schulgebäude, die Sporthalle, die Bushaltestelle, die Pausenhöfe, den Bewegungsplatz und den Sportplatz.

Begrenzung im Süden: Aschenbahn, Schulstraße (einschließlich Wartehäuschen)

Begrenzung im Westen: Grenze Kindergarten

Begrenzung im Osten: Östliche Torauslinie

Begrenzung im Norden: Zufahrt Schulküche, Eichhaldenweg, SKF-Vereinsheim

2. Schulweg - Schulbeginn und -ende:

Nur Schüler, die die Fahrradprüfung abgelegt haben, dürfen mit dem Fahrrad zur Schule fahren (über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung). Die Fahrräder werden im Fahrradständer hinter dem Wartehäuschen abgestellt.

Auf dem Schulgelände werden keine Mofas und Mopeds benutzt.

Grundschüler benutzen den Haupteingang, Hauptschüler im Allgemeinen den hinteren Eingang beim Physiksaal.

Fahrschüler (bei Ankunft vor 7.30 Uhr) können sich im Klassenzimmer aufhalten.

Die Schule wird allgemein ab 7.30 Uhr geöffnet (in der 2.Std. ab 8.30 Uhr).

Fichtenberger Schüler sollen frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände betreten, nach Unterrichtsschluss verlassen sie es umgehend (einschl. der Bushaltestelle).

Auswärtige Schüler können sich während der Mittagspause im Klassenzimmer oder im Aufenthaltsraum aufhalten. Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern gestattet.

3. Schulpflicht:
Sollte ein Schüler erkranken, entschuldigen ihn die Erziehungsberechtigten am 1. Tag der Erkrankung bis zur großen Pause (10.10 Uhr) fernmündlich, die schriftliche Entschuldigung erfolgt am 1. Tag nach Beendigung der Krankheit.
Beurlaubungen bis zu 2 Tagen müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig beim Klassenlehrer, in allen übrigen Fällen beim Schulleiter beantragen.

4. Unterricht:
Der Unterricht beginnt in der 1. Stunde um 7.45 Uhr (Aufsicht ab 7.15 Uhr). Nach dem zweiten Läuten beginnt der Unterricht. Sollte 5 Minuten nach dem Beginn der Stunde kein Lehrer erschienen sein, meldet dies der Klassensprecher im Rektorat.

5. Pausen:

Der Klassenlehrer (evtl. Fachlehrer) legt die Pausenzeit fest (wenn er in der Folgestunde in der gleichen Klasse unterrichtet). Die Flure sind während der Pausen kein Aufenthaltsraum (lediglich während der Unterrichtsstunden können Flure zum Arbeiten benutzt werden). Es herrscht Ruhe; die Schüler halten sich (bei geschlossenen Türen) im Klassenzimmer auf.

In der großen Pause verlassen alle Schüler das Schulgebäude. Jede Lehrkraft sorgt dafür, dass der Raum gelüftet wird, sie verlässt ihn als letzter (ebenso bei Unterrichtsende: Aufstuhlen! ).

Während der großen Pause können Schüler Spielgeräte der Schule benutzen (nur bei schönem Wetter).

Benutzung des Pausengeländes: Bewegungsplatz (bis Klasse 4), Sportplatz und sonstige Grünflächen werden nur bei trockenem Boden betreten (im Winter auch bei dichter Schneedecke: Entscheidung durch die Aufsichtsperson).

Tischtennisbereiche: Der Innenhof steht der Grundschule, der östliche Bereich der Hauptschule zur Verfügung (Regelung: siehe Aushang).

Die Schüler halten sich im Pausengelände auf und verlassen dieses nicht (über Ausnahmen entscheidet der Klassenlehrer).

Während der großen Pause führen vier Lehrkräfte Aufsicht (davon eine im Innenbereich mit Tischtennishof).

Beim Pausenverkauf stellen sich Grund- und Hauptschüler getrennt hintereinander auf.

6. Kleidung:
Alle Schülerinnen und Schüler kommen ordentlich und sauber gekleidet zur Schule.
Wir dulden nicht, dass, vor allem Hauptschüler, sich mit Kleidungsstücken in der Schule aufhalten, die ethisch, moralisch oder politisch nicht den Anforderungen einer Schule entsprechen. Damit sind insbesondere Aufdrucke auf Kleidung bzw. zu knappe Kleidungsstücke gemeint.
Die Schüler werden dann entweder zum Umziehen nach hause geschickt oder erhalten ein Schul-T-Shirt zum Überziehen.

7. Handys:
Während des gesamten Schulbetriebs, dazu gehören die Hof- und die Mittagspause, schalten die Schülerinnen und Schüler ihre mitgebrachten Handys ab (nicht nur stumm!).

8. Toiletten:
Die Toiletten auf der Schulhofseite werden von den Hauptschülern und den Grundschülern der Klasse 3 und 4 benutzt (während der großen Pause auch von den Grundschülern der Klassen 1 und 2).

Die Toiletten im Innenbereich können während der kleinen Pausen von allen Schülern benutzt werden, während der großen Pause nur von den Tischtennisspielern im Innenhof.

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume! Aus Hygienegründen werden sie saubergehalten.

9. Fachräume:
Fachräume und Sporthalle werden nur im Beisein des Fachlehrers betreten, auf den ruhig vor der Tür gewartet wird (evtl. Abholung im Klassenzimmer, nach Absprache mit dem Fachlehrer).

10. Sicherheit im Schulalltag:
In unserer Schule sind viele Schüler. Wir müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Deshalb darf keiner dem anderen weh tun, ihn quälen oder schlagen!

Aus Sicherheitsgründen und wegen Verletzungsgefahr halten wir uns, während der Schulzeit, an folgende Regeln:

Im Schulgebäude nicht toben und rennen!
Nicht auf Treppengeländern rutschen!
Nicht auf Heizkörpern und Fensterbrüstungen sitzen!
Keine Gegenstände aus dem Fenster werfen!
Keine Steine oder Schneebälle werfen und nicht schleifen!
Auf dem Schulhof nicht mit dem Fahrrad, Rollschuhen und Skateboards fahren!
Auf dem Pausenhof nicht Fußball spielen!
In die Schule keine gefährlichen Gegenstände mitbringen!
Auf das Kaugummikauen wird verzichtet.
Es werden keine Walkmen, MP3-Player und
Computerspiele in die Schule mitgebracht.

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

Die Schule haftet nicht für das Eigentum von Schülern.

11. Verstoß gegen die Haus- und Schulordnung:
Die Schul- und Hausordnung ist eine notwendige Regelung (vgl. Schulgesetz). Verstöße gegen sie sollten im Interesse von uns allen vermieden werden. Zur Durchsetzung müssen aber notfalls auch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.

Diese Schul- und Hausordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen. Schulkonferenz und Schülermitverantwortung stimmten zu. Sie tritt am 01.02.2007 in Kraft.

Wohlfarth, Schulleiterin